
Welcher Führerschein ist nötig?
Kurz gesagt, Sie sind mit den Führerscheinklassen L und T dazu berechtigt, eine landwirtschaftliche Zugmaschine in Deutschland zu fahren. Kleine Traktoren bis maximal 40 km/h dürfen Sie mit der Klasse L bewegen. Keine Sorge, diese Klasse ist im PKW-Führerschein Klasse B eingeschlossen.
Verfügen Sie über einen Führerschein der Klasse T, dürfen Sie große Landwirtschaftsmaschinen fahren. Dazu zählen Traktoren bis zu 60 km/h. In der Klasse T ist die Klasse L enthalten. Sollten Sie allerdings nur auf Privatgelände fahren, wird kein Führerschein benötigt.













